Äquivalenzlisten
Beachten Sie für die Anerkennungen die aktuellen Äquivalenzlisten (hier).
Anerkennungen Ernährungswissenschaften
Für Anerkennungen von Leistungen aus anderen Studien bzw. von anderen Universitäten gilt folgende Vorgangsweise:
Anerkennungsanträge werden erst ab Beginn der Zulassung bearbeitet.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Deckblatt und Formular mit den Leistungsnachweisen und Lehrinhalten der anzuerkennenden Prüfungen per Mail an: ssc.ernaehrungswissenschaften@univie.ac.at
(Bei Anerkennungen lt. Äquivalenzliste kann der Nachweis der Lehrinhalte entfallen).
Geben Sie als Betreff Ihres Mails "Anerkennungsantrag" und Ihren Namen an.
Leistungen, welche den Lernergebnissen/Kompetenzen des Curriculums/Moduls entsprechen, werden dann anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen. Zur Feststellung, ob das Lernergebnis/die Kompetenz erreicht wurde, wird die Qualität, das Bildungsniveau sowie das Profil des Studiums herangezogen. Diese Feststellung obliegt der SPL.
Wir weisen darauf hin, dass Anträge nur entschieden werden können, wenn diese vollständige Angaben und Unterlagen/Nachweise enthalten (siehe Information zur Anerkennung von Prüfungsleistungen) und über Ihren u:account gesendet werden.
Für die Erledigung/Entscheidung und das Ausstellen des Anerkennungsbescheides besteht lt. UG 2002 eine Rahmenfrist von bis zu zwei Monaten. Bitte planen Sie daher bei einer Antragstellung diese Bearbeitungsfrist ein.
ABLEGEN VON PRÜFUNGEN AN ANDEREN UNIVERSITÄTEN IM SELBEN STUDIUM:
Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Näheres: hier!
Validierung
Informationen zum Ablauf und zur Einreichung der Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen finden Sie hier:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/validierung/