Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Sie können sich im Anmeldefenster über das Vorlesungsverzeichnis bzw. u:space für Lehrveranstaltungen anmelden, sofern Sie die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Dabei unbedingt darauf achten, dass Sie bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen den Status "angemeldet" erreichen.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (mit Platzbeschränkung) gehen Sie bis zum Status "Zuteilung nach Anmeldefrist". Nach dem Ende der Anmeldefrist nehmen Sie am Zuteilungslauf teil.
Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist ausnahmslos nicht mehr möglich!
Zuteilung nach Studienpfad:
(Bachelorstudium Ernährungswissenschaften und Bachelor Lehramt Unterrichtsfach Haushaltsökonomie und Ernährung)
Die Zuteilung der Plätze für Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem Kriterium des bisherigen Studienfortschritts. Melden Sie sich über u:space innerhalb der Anmeldefrist zu den Veranstaltungen an, welche Sie besuchen möchten. Bei Veranstaltungen mit begrenzten Plätzen werden die Interessent*innen nach Ablauf der Anmeldefrist danach gereiht, wie viele Studienleistungen des bis dahin „empfohlenen Studienpfads“ (gemäß Curriculum) schon absolviert worden sind. Je höher dieser Anteil der absolvierten Studienleistungen ist, desto besser stehen die Chancen, die gewünschten Plätze zu bekommen.
Der Zeitpunkt der Anmeldung hat innerhalb der vorgegeben Anmeldefrist zu erfolgen, ist aber kein Kriterium, nach welchem die Reihung der interessierten Studierenden vorgenommen wird.
Zuteilung nach Punktesystem:
(Masterstudium Ernährungswissenschaften und Master Lehramt Haushaltsökonomie und Ernährung)
Für Lehrveranstaltungen erhalten Sie pro Semester 1000 Punkte, die Sie nach eigenem Ermessen für Ihre Anmeldungen vergeben können. Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist üblicherweise keine Platzbeschränkung vorhanden, weshalb Sie keine Punkte setzen müssen.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen mit beschränkten Plätzen bzw. mehreren Parallel-Kursen sollten Sie dementsprechend Punkte setzen, um z.B. Ihren Wunschkurstermin zu erhalten.
Sie können innerhalb der Anmeldefrist, je nach Anzahl der „vorgemerkten“ Studierenden und verfügbaren Plätzen jederzeit Ihre Punktezahl korrigieren (d.h. bei wenigen Teilnehmer*innen und vielen Plätzen nur wenige Punkte etc.).
Bitte beachten Sie: Im u:space-System sind für die Aufnahme zu einer Lehrveranstaltung nur die gesetzten Punkte, jedoch nicht der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend!
Anmeldung zu Prüfungen
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über den Link im Vorlesungsverzeichnis bzw. u:space.
Für den 4. Antritt (=kommissionell) zu einer Prüfung müssen Sie das kommissionelle Anmeldeformular ausfüllen und per Mail an ssc.ernaehrungswissenschaften@univie.ac.at senden. Danach werden Sie von uns angemeldet.
Die An- und Abmeldefristen sind in u:find/u:space ersichtlich und müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Anmeldebeginn: 1 Monat vor dem Prüfungstermin
Anmelden bis: 2 Werktage vor dem Prüfungstermin
Abmelden bis: 2 Werktage vor dem Prüfungstermin
Beachten Sie, dass die angegebenen Tage durch Wochenenden und Feiertage beeinflusst werden und prüfen Sie bei Unsicherheit die in u:find angegebenen Daten.
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können und die Abmeldefrist bereits verstrichen ist, senden Sie ein ärztliches Attest an ssc.ernaehrungswissenschaften@univie.ac.at (bitte die betreffende Prüfung bekanntgeben). Damit kann eine Sperre für die nächste Prüfung aufgehoben werden.
Nicht ordnungsgemäße Abmeldung von Prüfungen
Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich auf die "Satzung der Universität Wien hin", die die Konsequenzen (=Sperre) bei nicht zeitgerechter Abmeldung von Prüfungen vorsieht:
§6:
(4) Studierende haben sich innerhalb der festgelegten Fristen zu Prüfungen nach Abs. 1 an- bzw. abzumelden. Die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter gibt die Regelungen des Anmeldeverfahrens einschließlich der An- und Abmeldefristen bekannt und entscheidet nach Überprüfung der Erfüllung der curricularen Bedingungen über die Prüfungsteilnahme. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung besteht ein Anspruch auf die Durchführung der Prüfung innerhalb des Prüfungstermins.
(5) Studierende, die zu einer Prüfung nach Abs. 1 nicht erschienen sind und sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen können, werden nicht beurteilt. Sie sind von der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter für den nächsten Prüfungstermin von der Anmeldung zu derselben Prüfung zu sperren.
Das heißt, melden Sie sich von Prüfungen rechtzeitig ab, wenn Sie sich entschlossen haben, nicht anzutreten. Wenn dies nicht mehr über das Anmeldesystem möglich sein sollte, dann ggf. per Email mit ärztlicher Bestätigung oder Nachweis eines triftigen Grundes. Widrigenfalls werden Sie im Anmeldesystem automatisch für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.