Antrag auf Zuweisung der Gutachter*innen
Sie haben das Recht, bis zu drei Beurteiler*innen für die Beurteilung Ihrer Dissertation vorzuschlagen.
Um eine möglichst objektive Beurteilung Ihrer Dissertation zu ermöglichen, sollten die vorgeschlagenen Beurteiler*innen in keinem Nahverhältnis zu Ihrer Betreuerin_Ihrem Betreuer bzw. Arbeitsplatz/Subeinheit stehen und auch nicht als Coautor*innen Ihrer Dissertation vorkommen.
Der Studienpräses weist Ihre Dissertation nach Stellungnahme der Studienprogrammleitung zwei GutachterInnen zu.
Vorgehensweise:
- Holen Sie die Zustimmung der Betreuerin_des Betreuers ein.
- Holen Sie die Zustimmung der vorgeschlagenen Beurteiler*innen ein.
- Füllen Sie das Formular SL / D3 aus (Download).
- Reichen Sie das Formular gemeinsam mit einem Abstract (Zusammenfassung der Dissertation, nach Möglichkeit in deutscher und englischer Sprache - optionaler Download eines Formulars) sowie kurzen Lebensläufen (inkl. rezenter Publikationsliste) der vorgeschlagenen Gutachter*innen per E-Mail an ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at ein.
Über die Zuweisung der Beurteiler*innen durch den Studienpräses werden Sie innerhalb von vier Wochen vom StudienServiceCenter per E-Mail informiert.
WICHTIG: Spätestens bei der Einreichung der Dissertation müssen Sie den Antrag auf Zuweisung der Beurteiler*innen stellen! Es ist jedoch empfehlenswert dies etwa ein halbes Jahr vor der Einreichung der Dissertation zu erledigen.