Die Studienprogrammleitung Ernährungswissenschaften (SPL 33)

 

Studienprogrammleitung: 

(SPL) Ass.-Prof. Dr. Petra RUST

Department für Ernährungswissenschaften
Zimmer 2F 551, UZA II, Josef-Holaubek-Platz 2, 1090 Wien
E-Mail: petra.rust@univie.ac.at
SPL - Sprechstunde: Dienstag 09:00 - 10:00 (Terminvereinbarung im Sekretariat: 01-4277-549 01, sekretariat.ew@univie.ac.at)
Im Büro von Prof. Rust, 2F551.

 

SPL- und Anerkennungssprechstunden

Da zur Zeit keine Anerkennungssprechstunden stattfinden, können dringend erforderliche Anerkennungen von Leistungen aus anderen Studien bzw. von anderen Universitäten mittels Formular per Mail beantragt werden. 

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, müssen Inhalt, der Umfang und die Art der Lehrveranstaltung, sowie die Prüfungsmethode mit den erforderlichen Leistungen jenes Studiums, für welches die Anerkennung erfolgen soll, gleichwertig sein. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Studienprogrammleitung nach Prüfung der vorgelegten Nachweise.

Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und senden es mit Zeugnissen und Nachweisen über die Lehrinhalte der absolvierten und zur  Anerkennung beantragten Prüfungen, sowie einem Studienblatt im Anhang per Mail an: ssc.ernaehrungswissenschaften@univie.ac.at

(Bei Anerkennungen, die von der Studienprogrammleitung gemäß Äquivalenzlisten, siehe: nutrition.univie.ac.at/downloads/  bereits akkordiert sind, kann der Nachweis der Lehrinhalte entfallen).

Geben Sie als Betreff Ihres Mails "Anerkennungsantrag" und Ihren Namen an.

Wir weisen darauf hin, dass per Mail eingebrachte Anträge nur bearbeitet/entschieden werden können, wenn diese vollständige Angaben und Unterlagen/Nachweise enthalten (siehe Information zur Anerkennung von Prüfungsleistungen) und über Ihren Unet-Account gesendet werden.

Information zur Anerkennung von Prüfungsleistungen

 

Für die Erledigung/Entscheidung und das Ausstellen des Anerkennungsbescheides besteht lt. UG 2002 eine Rahmenfrist von bis zu zwei Monaten. Bitte planen Sie daher bei einer Antragstellung eine Bearbeitungsfrist ein.

 


 

Vizestudienprogrammleitung:

Ass.-Prof. Dr. paed. Claudia Maria Angele

Department für Ernährungswissenschaften
Zimmer 2F 502, UZA II, Josef-Holaubek-Platz 2, 1090 Wien
E-Mail: claudia.angele@univie.ac.at

Aufgaben und Bestellmodus der SPL

Aufgaben

Die Studienprogrammleiter*innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpartner*innen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in dem vom der Studienprogrammleitung betreuten Studium wird ein Beratungsorgan - eine Studienkonferenz - eingerichtet. Die Mitglieder*innen der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und den Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter*innen folgende Aufgaben:

  • Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
  • Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten, usw.
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
  • bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich

 

Bestellmodus

Die Studienprogrammleiter*innen werden auf Vorschlag des Dekanats durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zur Studienprogrammleiterin_Zum Studienprogrammleiter können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben können die Studienprogrammleiter*innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden werden.


Studienkonferenz Ernährungswissenschaften

VORSITZ:

Ass.-Prof. Mag. Dr. Petra Rust 

LEHRENDE:

Univ.-Prof. Dipl. oec. troph. Dr. Ina Bergheim
Mag. Dr. Verena Hasenegger
Dipl. oec. troph. Dr. Georg Hoffmann
Univ.-Prof. Dr. Jürgen König

Ersatzmitglieder*innen:
Dr. Anna Engstler, M.Sc. B.Sc.
ao. Univ.-Prof. Dr. Dorota Majchrzak

STUDIERENDE:

Claus Angermair
Eva Bayomy
Vanessa Burghart
Jill Barth

Ersatzmitglieder*innen:
Karin Buchacher
David Kaucic
Tabea Sohm
Tanja Zeiler

Aufgabengebiete:

Die Studienkonferenz ist das beratende Gremium der Studienprogrammleitung. 50% der Mitglieder werden von den Studierenden (Fakultätsvertretung) entsandt und 50% von den Lehrenden bestellt. Über die Studienkonferenzen sind die Studierenden, neben der Vertretung im Senat und in den Fakultätskonferenzen, auch in die Qualitätssicherung der Lehre und in die Studien- und Lehrorganisation eingebunden.

  • Empfehlung und Stellungnahme zur Bedarfsplanung der Lehre
  • Empfehlung und Stellungnahme zum Vorschlag der Studienprogrammleitung an das Dekanat bezüglich des Lehrprogramms
  • Beratung bei studienorganisatorischen Angelegenheiten
  • Anregungen an die Studienprogrammleitung zur Verbesserung der Studienbedingungen.

 

Größe:

Die Größe der Studienkonferenzen wird auf Vorschlag der jeweiligen Fakultätskonferenz von der  Studienprogrammleitung festgelegt. Die Studienkonferenz kann aus 8, 12, 16 oder 20 Mitglieder*innen bestehen.

 

Entsendung/Bestellung der Mitglieder*innen:

Die Studierenden entsenden ihre Vertreter*innen gemäß HSG 1998, die Lehrenden werden durch die Vertreter*innen des wissenschaftlichen Universitätspersonals in der betreffenden Fakultätskonferenz bestellt. Geleitet wird die Studienkonferenz von der Studienprogrammleitung, die der Studienkonferenz als ständige Auskunftsperson ohne Stimmrecht angehört. Empfohlen wird darüber hinaus die Beiziehung eines beratenden Mitglieds aus jenem Personenkreis, der mit studienorganisatorischen bzw. administrativen Aufgaben befasst ist.