Anmeldung des Themas Ihrer Masterarbeit

Sie müssen Ihr Thema und Ihre Betreuung vor Beginn der Datenerhebung genehmigen lassen!

Die Bestimmungen zur Ausführung von Masterarbeiten sind in der Satzung der Universität Wien (Studienrecht §14) geregelt. Dabei sind folgende verpflichtende Schritte zu beachten:

  1. Wahl einer Betreuerin bzw. eines Betreuers und Wahl des Themas

    - Für die Masterarbeit benötigen Sie eine*n Betreuer*in aus der Studienprogrammleitung Biologie mit Anstellung an der Universität Wien.
    - Wenden Sie sich dafür bitte an potentielle Betreuer*innen aus der Gruppe der (i) Universitätsprofessor*innen, (ii) habilitierten Mitarbeiter*innen, (iii) assoziierten Universitätsprofessor*innen oder (iv) Assistenzprofessor*innen und fragen Sie nach möglichen Themen. Sie können auch unverbindlich Themenbereiche vorschlagen.
    - Das Thema ist so zu wählen, dass es bei einem Vollzeitstudium innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann.
    - eine optionale Mitbetreuung muss ebenfalls, per separatem Antrag, genehmigt werden (siehe weiter unten)

  2. Anmeldung des Themas

    Der Antrag zur Anmeldung des Themas ist per E-Mail an das SSC Lebenswissenschaften (ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at) zu schicken und umfasst folgende drei Teile:

    -  Das ausgefüllte Antragsformular, von Betreuer*in sowie Ihnen unterschrieben.
    Die Unterschrift der Studienprogrammleitung ganz unten holen wir ein.

    -  das Formular Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (Deutsch/Englisch), ausgefüllt und unten mit Datum zu versehen und zu unterschreiben!

    - ein Exposé (2-5 Seiten): Eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens, welche neben einer kurzen Übersicht zur Thematik und zur zu verwendenden Methodik einen Zeitplan der Masterarbeit beinhaltet. Das Exposé muss von Ihnen und von der*dem Betreuer*in unterschrieben werden.


Nach Eingang des Antrages wird von uns die Unterschrift der Studienprogrammleitung eingeholt. Das Thema gilt erst dann als angenommen, wenn es von der Studienprogrammleitung genehmigt worden ist (Sie erhalten eine E-Mail an Ihre unet-Adresse).

Wichtig: Erledigen Sie die Anmeldung direkt nach der Übernahme Ihres Themas, um sicherzustellen, dass die Arbeit offiziell genehmigt ist und begonnen werden kann.
Somit kommt es bei der Einreichung der fertigen Arbeit zur Plagiatsprüfung nicht zu entsprechenden Verzögerungen bzw. kann diese unter Umständen gar nicht akzeptiert werden.

 

Mitbetreuung (optional)

Auf Antrag durch die*den Hauptbetreuer*in kann eine weitere Person zur offiziellen Mitbetreuung hinzugezogen werden.

Eine solche Mitbetreuung ist ausschließlich durch nicht-habilitierte Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Universität Wien mit Doktorat zulässig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

- Zustimmung zur Mitbetreuung durch die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter

- laufende Anstellung an der Universität Wien 

- das Thema steht im Einklang mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters

- die übrigen Aufgaben der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters in Forschung und Lehre werden durch die Mitbetreuung nicht beeinträchtigt

Eine Mitbetreuung kann ausschließlich durch eine*n bereits offiziell genehmigte*n Betreuer*in beantragt werden! Das Antragsformular steht den Betreuer*innen im internen Bereich der Webseite des Büros Studienpräses der Universität Wien ( https://studienpraeses.univie.ac.at/ ) zur Verfügung.

Wichtig: Erledigen Sie diesen Schritt, sofern benötigt, möglichst bald nach der Genehmigung des Themas, da es ansonsten bei der Einreichung der fertigen Arbeit zur Plagiatsprüfung zu entsprechenden Verzögerungen kommt.

Weitere Betreuungsmöglichkeiten (optional)

Falls sich für das studierte Curriculum nachweislich keine Betreuungsperson findet, kann in Ausnahmefällen eine Betreuung durch jemanden außerhalb des unter Punkt (1) genannten Personenkreises erfolgen:
(i) durch geeignete Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Doktorat (z. B. ein*e ein Projekt leitende*r Post-Doc);
(ii) in besonders begründeten Fällen durch geeignete Fachvertreter*innen mit Lehrbefugnis (oder äquivalenter Qualifikation), wenn diese oder ihre Forschungseinheit in einem Naheverhältnis zur Universität Wien stehen (externe Betreuung).

Derzeit gibt es für die Curricula im Bereich SPL30 keine Engpässe an potentiellen internen Betreuer*innen, sodass der Bedarf dieser Möglichkeiten zurzeit nicht gegeben ist.