Die Studienprogrammleitung Pharmazie (SPL 32)

Studienprogrammleiter:

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Wirth

Department für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
Raum 2F307, UZA II, Josef-Holaubek-Platz 2, 1090 Wien
E-Mail: michael.wirth@univie.ac.at

Sprechstunde: Anfragen bitte per Mail 

Vizestudienprogrammleiterin:

Ass.-Prof. Mag. Dr. Iris Stappen

Department für Pharmazeutische Chemie
Raum 2D550,  UZA II, Josef-Holaubek-Platz 2, 1090 Wien
E-Mail:  iris.stappen@univie.ac.at

Aufgaben und Bestellmodus der SPL

Aufgaben

Die Studienprogrammleiter*innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpartner*innen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in dem vom der Studienprogrammleitung betreuten Studium wird ein Beratungsorgan - eine Studienkonferenz - eingerichtet. Die Mitglieder*innen der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und den Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter*innen folgende Aufgaben:

  • Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
  • Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten, usw.
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
  • bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich

 

Bestellmodus

Die Studienprogrammleiter*innen werden auf Vorschlag des Dekanats durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zur Studienprogrammleiterin_Zum Studienprogrammleiter können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben können die Studienprogrammleiter*innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden werden.


Studienkonferenz Pharmazie

VORSITZENDER:

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael WIRTH

Lehrende:

Univ.-Prof. Dr. Lea Ann DAILEY
Univ.-Prof. Dr. Judith ROLLINGER
Univ.-Prof. Dr. Manuela SCHMIDT
Univ.-Prof. Dr. Manfred OGRIS
Mag. Dr. Judith WACKERLIG
ao. Univ.-Prof. Dr. Franz GABOR
ao. Univ.-Prof. Dr. Gottfried REZNICEK
ao. Univ.-Prof. Dr. Christian STUDENIK

Ersatzmitglieder:

Univ.-Prof. Dr. Verena DIRSCH
Univ.-Prof. Dr. Thierry LANGER
ao. Univ.-Prof. Dr. Sabine GLASL-TAZREITER
Dipl.-Ing. (FH) Dr. Daniela DIGLES

Diese Liste hat die Zustimmung vom Vizesprecher der Professor*innen-Kurie LeWi Prof. Langer und von der Sprecherin der Mittelbau-Kurie LeWi Prof. Glasl-Tazreiter.

Studierende:

Marlene EDER, BSc
Sophie HEIL, BSc
Dominik KAHR, BSc
Linn KÜHNEL, BSc
Bianca LIST
Alexandra PÜHRINGER, BSc
Christoph WINKLER, BSc
Maria ZOBL

Ersatzmitglieder:
Nada ABDEL-GHAFFAR, BSc
Anelya BOTABAYEVA
Malena BRENEK

Diese Liste wurde von der Studienvertretung Pharmazie erstellt.

Aufgabengebiete:

Die Studienkonferenz ist das beratende Gremium der Studienprogrammleitung. 50% der Mitglieder werden von den Studierenden (Fakultätsvertretung) entsandt und 50% von den Lehrenden bestellt. Über die Studienkonferenzen sind die Studierenden, neben der Vertretung im Senat und in den Fakultätskonferenzen, auch in die Qualitätssicherung der Lehre und in die Studien- und Lehrorganisation eingebunden.

  • Empfehlung und Stellungnahme zur Bedarfsplanung der Lehre
  • Empfehlung und Stellungnahme zum Vorschlag der Studienprogrammleitung an das Dekanat bezüglich des Lehrprogramms
  • Beratung bei studienorganisatorischen Angelegenheiten
  • Anregungen an die Studienprogrammleitung zur Verbesserung der Studienbedingungen.

Größe:

Die Größe der Studienkonferenzen wird auf Vorschlag der jeweiligen Fakultätskonferenz von der  Studienprogrammleitung festgelegt. Die Studienkonferenz kann aus 8, 12, 16 oder 20 Mitglieder*innen bestehen.

Entsendung/Bestellung der Mitglieder*innen:

Die Studierenden entsenden ihre Vertreter*innen gemäß HSG 1998, die Lehrenden werden durch die Vertreter*innen des wissenschaftlichen Universitätspersonals in der betreffenden Fakultätskonferenz bestellt. Geleitet wird die Studienkonferenz von der Studienprogrammleitung, die der Studienkonferenz als ständige Auskunftsperson ohne Stimmrecht angehört. Empfohlen wird darüber hinaus die Beiziehung eines beratenden Mitglieds aus jenem Personenkreis, der mit studienorganisatorischen bzw. administrativen Aufgaben befasst ist.