Arbeiten drucken und binden lassen
Sie müssen im Zuge der Einreichung zwei gebundene Exemplare Ihrer Arbeit abgeben. Diese verbleiben in der Fachbereichs- bzw. Universitätsbibliothek.
Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung (Sie werden vom System per Mail benachrichtigt) können Sie Ihre Arbeit drucken und binden lassen.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Verwenden Sie für den Druck die identische PDF Datei, welche auch zur Plagiatsprüfung hochgeladen wurde (damit ist gewährleistet, dass die Formvorschriften erfüllt sind)
- Hartbindung (Hardcover) ist verpflichtend (keine Spiral- oder Broschürenbindung!)
- Beschriftungen am Einband sind optional
- Format: ausschließlich im DIN A4 Hochformat (210 x 297 mm). Die Seiten sind doppelseitig zu bedrucken. Randabstände sind so zu wählen, dass sie eine Bindung erlauben.
Einreichung der Arbeit
Die Einreichung Ihrer Unterlagen zur Abschlussarbeit muss innerhalb einer Woche nach bestandener Plagiatsprüfung erfolgen (UND mindestens zwei Wochen vor geplantem Termin der Abschlussprüfung).
1. Sie senden nach der Hochladung der Abschlussarbeit folgende Unterlagen NUR PER EMAIL (bitte NICHT in Papierform den gedruckten Arbeiten beilegen):
- unterschriebene Hochladebestätigung der Ablieferung auf den Plagiatsserver (HoPla) - diese ist direkt nach dem Hochladevorgang zu erstellen (und auf Seite 3 zu unterschreiben!)
- eine Bestätigung, dass alle erbrachten Leistungen den richtigen Modulen im elektronischen Prüfungspass zugeordnet sind und es keine zusätzlichen Leistungen gibt, die nicht für den Studienabschluss verwendet werden sollen (ein formloser Satz als Email genügt)
- Zusätzlich müssen die Prüfungspässe Ihres Zweitfachs und der Lehrer*innenbildung am dafür zuständigen SSS/SSC RECHTZEITIG (Bearbeitungszeiten!!!) vor der Defensio von Ihnen eingereicht werden!
- die Bestätigung der Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat) - in jedem Fall zu erbringen, auch wenn kein Auslandsaufenthalt stattgefunden hat
- gegebenfalls den Antrag auf Sperre der Benützung der Abschlussarbeiten in den Bibliotheken. Der Antrag hat eine ausführliche Begründung für die Sperre zu enthalten (Patentanmeldung, wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse, kumulative Arbeiten, etc.). Wollen Sie nur die Online-Verfügbarkeit der Arbeit einschränken, können Sie dies jederzeit ohne Antragsstellung bei der Plagiatsprüfung aktivieren.
an ssc.ernaehrungswissenschaften@univie.ac.at
- das vorausgefüllte Beurteilungsformular an den/die Begutachter*in (das unterschriebene Formular mit Gutachten und Beurteilung MUSS DIREKT von Ihrer/m Gutachter*in an uns gesendet werden!!!)
- Die Einreichung Ihrer beiden hart gebundenen Arbeiten ist auf dem Postweg oder durch Abgabe beim Portier im UZA II möglich
Bei Versand mit der Post ausreichend frankiert an
SSC Lebenswissenschaften
Universität Wien
Raum 2C 323, UZA II
Josef-Holaubek-Platz 2
1090 Wien
2. der/die Begutachter*in erhält von uns eine Email mit:
- der hochgeladenen Masterarbeit und
- hat danach maximal 2 Monate Zeit, Beurteilung und Gutachten DIREKT an uns zu senden
3. Sie erhalten eine Email, dass das Gutachten eingetroffen ist.
- und können sich dann für die Defensio anmelden: Anmeldung zur Masterdefensio
vollständig ausfüllen: unbedingt Datum, Uhrzeit und den Prüfungsort genau angeben (Raumnummer/-name, Adresse)
SONDERZEICHEN
Sollte Ihr Vor- und/oder Nachname diverse Sonderzeichen beinhalten, z.B. Ć Ø Š Œ Ň Ő Ů Ł Ñ etc.) die nicht auf dem Studienbuchblatt abgebildet werden können, so teilen Sie uns dies bitte bei der Einreichung des Prüfungspasses oder der Einreichung der Abschlussarbeit mit und belegen dies mit einer Kopie des Reisepasses und einem Ausdruck, auf welchem der Name richtig geschrieben ist.
Erst so kann gewährleistet werden, dass die Zeuginsse und Abschlussdokumente korrekt ausgestellt werden.