Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Während des Doktoratsstudiums müssen Sie die im Studienplan bzw. im Zulassungsbescheid (Auflagen) vorgesehenen Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen absolvieren.

Dazu ist eine aufrechte Zulassung unbedingt erforderlich. Nutzen Sie den Prüfungspass, um die erbrachten Leistungen zu dokumentieren.

Auf der linken Innenseite des Prüfungspasses tragen Sie, die im Zulassungsbescheid vorgesehenen absolvierten Auflagen, auf der rechten Innenseite die im Rahmen des Doktoratsstudium absolvierten Lehrveranstaltungen ein. Wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben, lassen Sie den Prüfungspass von der Studienprogrammleitung abschließen.

Der abgeschlossene Prüfungspass muss spätestens gemeinsam mit der Dissertation im StudienServiceCenter eingereicht werden.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Sie können sich im Anmeldefenster über das Vorlesungsverzeichnis bzw. Ihrem u:account für Lehrveranstaltungen anmelden sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Dabei unbedingt darauf achten, dass Sie bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen den Status "angemeldet" erreichen.

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (mit Platzbeschränkung) gehen Sie bis zum Status "Zuteilung nach Anmeldefrist". Nach dem Ende der Anmeldefrist nehmen Sie am Zuteilungslauf teil.

Anmeldung zu Prüfungen

Sie haben 4 Prüfungsantritte in jeder Lehrveranstaltung .

Für die ersten drei Antritte melden Sie sich über den Link im Vorlesungsverzeichnis bzw. Ihrem u:account an.

Für den 4. Antritt zu einer Prüfung müssen Sie spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin das kommissionelle Anmeldeformular (nur Seite 1 ausfüllen und unterschreiben) uns per Mail zusenden. Danach werden Sie von uns angemeldet.

In den STEOP-Vorlesungen nehmen Sie beim 4. Antritt an einem der normalen Prüfungsterminen teil und der Prüfungsbogen wird von einer Kommission beurteilt.

Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Sollten Sie sich umentscheiden und Sie wollen nicht an bestimmten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen teilnehmen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ende des Abmeldezeitraumes über Ihren U:ACCOUNT ab!

Im Krankheitsfall senden Sie uns ein eingescanntes ärztliches Attest an ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at und die Sperre für die nächste Prüfung wird aufgehoben.

 

Sollten Sie sich umentscheiden und nicht an bestimmten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen teilnehmen wollen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ende des Abmeldezeitraumes über Ihren u:account ab!

Im Krankheitsfall senden Sie uns von Ihrer offiziellen u:account Adresse per Mail ein eingescanntes ärztliches Attest an ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at (bitte die Studienrichtung und betreffende Prüfung bekanntgeben). Damit kann die Sperre für die nächste Prüfung aufgehoben werden.

 

Nicht ordnungsgemäße Abmeldung von Prüfungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich auf die "Satzung der Universität Wien hin", die die Konsequenzen (=Sperre) bei nicht zeitgerechter Abmeldung von Prüfungen vorsieht:

§6:

(4) Studierende haben sich innerhalb der festgelegten Fristen zu Prüfungen nach Abs. 1 an- bzw. abzumelden. Die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter gibt die Regelungen des Anmeldeverfahrens einschließlich der An- und Abmeldefristen bekannt und entscheidet nach Überprüfung der Erfüllung der curricularen Bedingungen über die Prüfungsteilnahme. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung besteht ein Anspruch auf die Durchführung der Prüfung innerhalb des Prüfungstermins.

(5) Studierende, die zu einer Prüfung nach Abs. 1 nicht erschienen sind und sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen können, werden nicht beurteilt. Sie sind von der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter für den nächsten Prüfungstermin von der Anmeldung zu derselben Prüfung zu sperren.

Das heißt, melden Sie sich von Prüfungen rechtzeitig ab, wenn Sie sich entschlossen haben, nicht anzutreten. Wenn dies nicht mehr über das Anmeldesystem möglich sein sollte, dann ggf. per Email mit ärztlicher Bestätigung oder Nachweis eines triftigen Grundes. Widrigenfalls werden Sie im Anmeldesystem automatisch für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.