Achtung

Bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Verwendung Ihres u:accounts (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at).
Aus Gründen des Datenschutzes sind wir gehalten, studentische Anfragen zur Anrechnung, Studienorganisation oder Studienadministration nur mehr an Ihre u:account-Mailadresse zu beantworten. Nur so können wir uns versichern, dass Informationen, die wir geben und die oftmals sehr personenbezogenen Charakter haben, wirklich nur an Berechtigte gelangen. Diese Regelung dient dem Schutz Ihrer eigenen Privatsphäre und der Wahrung Ihrer Datenschutzrechte.

Due to data protection regulations, we will respond to students requests (recognitions, organisation, administration) only, if the u:account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) is used.

Anerkennungen

Wohin Sie sich wenden müssen und was zu berücksichtigen ist:

Für Anerkennungen

  • in den Masterstudien: Evolutionäre Anthropologie; Botany; Ecology and Ecosystems; Evolutionary Systems Biology; Naturschutz und Biodiversitätsmanagement; Verhaltens-, Neuro- und Kognitionsbiologie; und Zoologie

wenden Sie sich bitte an Vize-SPL Assoz. Prof. Mag. Dr. Gerald M. Schneeweiß
E-Mail:
gerald.schneeweiss@univie.ac.at

 

Für Anerkennungen

  • in den Masterstudien: Genetik und Entwicklungsbiologie; Molecular Biology; Molekulare Biologie; und Molecular Microbiology, Microbial Ecology and Immunobiology

wenden Sie sich bitte an Vize-SPL Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr. Angela Witte
E-Mail:
angela.witte@univie.ac.at

 

Das Anerkennungsverfahren besteht aus zwei Schritten:

(1) verpflichtende Beratung: diese findet per E-Mail statt; bei Bedarf und nach Übereinkunft können Teile davon auch via Zoom stattfinden. Diese Beratung umfasst drei Phasen:

(a) Anfragephase: Die*der Student*in stellt per E-Mail (an die*den zuständige*n Vize-SPL) eine formlose Anfrage im Hinblick auf Anrechenbarkeit von Leistungen; diese Anfrage umfasst (i) eine formlose Liste der als anrechenbar eingestuften Leistungen und die dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen und entsprechenden Module (für diese Einstufung sind zwingend die Qualifikationsprofile und Modulbeschreibungen jenes Curriculums heranzuziehen, für welches die Anrechnung geplant ist, um abschätzen zu können, ob eine Leistung fachlich passt); (ii) als Mail-Anhänge sind das aktuelle Studienbuchblatt, ein Sammelzeugnis und etwaige Zulassungsbescheide beizulegen.

(b) Evaluierungsphase: Anhand der zur Verfügung gestellten Informationen wird zeitnah evaluiert, ob die Anrechnung wie vorgeschlagen möglich ist oder ob noch weitere Unterlagen zur Entscheidungsfindung nötig sind (z.B. Beschreibungen, aus denen die Lernergebnisse (erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) und der Workload hervorgehen). Die Evaluierung kann bei komplizierten Fällen über mehrere Runden gehen.

(c) Entscheidungsphase: Nach Abschluss der Evaluierung bekommt die*der Student*in per E-Mail (i) eine akzeptierte Liste der anrechenbaren Leistungen sowie (ii) das Deckblatt für den Antrag auf Anerkennung.

(2) Antrag auf Anerkennung: Der vollständige Antrag, bestehend aus (1) dem E-Mail mit der akzeptierten Liste, (2) dem ausgefüllten Deckblatt und (3) Sammelzeugnissen im Anhang, ist per E-Mail (bitte im Betreff angeben „Anerkennung Name Matrikelnummer“) an das SSC Lebenswissenschaften (ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at) zu schicken und wird dort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten bearbeitet. Die Mitarbeiter*innen des SSC Lebenswissenschaften sind um rasche Bearbeitung bemüht.

Bitte beachten Sie:

·         Anträge zur Anerkennung von Leistungen, die vor Beginn Ihres aktuellen Studiums erbracht wurden, müssen innerhalb der ersten beiden Semester eingebracht werden. Danach ist eine Anerkennung dieser Leistungen ausnahmslos nicht mehr möglich. Für Leistungen, die Sie parallel zu diesem Studium absolviert haben, gilt diese Frist allerdings nicht, die Anerkennung kann dann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

·         Lehrveranstaltungen können, solange ein Modul noch nicht abgeschlossen ist, von den Studierenden selbst zwischen jenen Modulen verschoben werden, in denen die Lehrveranstaltung gelistet ist; ist das Modul bereits abgeschlossen, kann dieses Verschieben nur durch das SSC durchgeführt werden. In beiden Fällen ist aber kein Antrag auf Anerkennung notwendig!

 

Zusätzliche Informationen

Für bereits abgeschlossene Module kann keine Anrechnung vorgenommen werden.

 

 

Mitbelegung

Das Studium ist prinzipiell an der Stammuniversität zu absolvieren. Falls es nicht möglich ist, an der Universität Wien eine bestimmte Kompetenz zu erwerben (z. B. weil eine Lehrveranstaltung mit solchen Inhalten nicht angeboten wird), kann diese über eine Mitbelegung an einer anderen österreichischen Universität abgelegt werden. Dafür wird eine Vorabgenehmigung durch die SPL benötigt. Um diese Vorabgenehmigung ist formlos per E-Mail anzusuchen. Diese Anfrage muss folgende Informationen beinhalten:

·         Information zur mitzubelegenden Lehrveranstaltung (Universität, Titel, ECTS-Punkte, gegebenenfalls kurze Inhaltsangabe)

·         Angaben zum Modul, in dem die mitbelegten Lehrveranstaltungen angerechnet werden soll

Die Erfordernisse für eine Mitbelegung sind von Universität zu Universität verschieden: bitte informieren Sie sich rechtzeitig an der jeweiligen Uni! Einige Universitäten wie die Universität für Bodenkultur (BOKU) oder die Technische Universität Wien verlangen mittlerweile ebenfalls eine Vorabbestätigung von der Stammuniversität, die von der SPL zu unterzeichnen ist.

Summer schools (inklusive solcher an ausländischen Universitäten und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen) werden wie Mitbelegungen behandelt. In der vorab zu erfolgenden Anfrage muss neben den beiden oben genannten Informationen zusätzlich ein Nachweis beigelegt werden, dass die Summer school vom Niveau der vermittelten Kompetenzen her dem Studium entspricht, in dem sie angerechnet werden soll.