Das Anerkennungsverfahren

Was ist der Unterschied zwischen Anerkennungen und Umhängungen?

  1. Anerkennungen werden für jene Leistungen durchgeführt, die unabhängig Ihres aktiv laufenden Studiums absolviert wurden (z.B. Lehrveranstaltungen in weiteren Studienverläufen, externe Schulpraxis, Lehrveranstaltungen im Bachelor-Interessensmodul, die für einen weiterführenden Master anzurechnen sind, etc.). Für eine Anerkennung muss ein Antrag gestellt werden. (siehe Anerkennungsverfahren)
  2. Umhängungen finden innerhalb desselben Studienverlaufes statt, indem Lehrveranstaltungen zwischen Modulen verschoben werden. Hier wird kein Antrag benötigt! Beachten Sie, dass Ihr Lehramtstudium zwar in drei Teilstudienverläufe (Erstfach, Zweitfach, LehrerInnenbildung) geteilt ist, aber als EIN Studienverlauf gewertet wird.

Das Anerkennungsverfahren besteht aus zwei Schritten:

  1. verpflichtende Beratung: diese findet per E-Mail statt; bei Bedarf und nach Übereinkunft können Teile davon auch via Zoom stattfinden.

    Diese Beratung umfasst drei Phasen:

    (a) Anfragephase: Die*der Student*in stellt per E-Mail (an die*den zuständige*n Vize-SPL) eine formlose Anfrage im Hinblick auf Anrechenbarkeit von Leistungen; diese Anfrage umfasst (i) eine formlose Liste der als anrechenbar eingestuften Leistungen und die dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen und entsprechenden Module (für diese Einstufung sind zwingend die Qualifikationsprofile und Modulbeschreibungen jenes Curriculums heranzuziehen, für welches die Anrechnung geplant ist, um abschätzen zu können, ob eine Leistung fachlich passt); (ii) als Mail-Anhänge sind das aktuelle Studienbuchblatt, ein Sammelzeugnis und etwaige Zulassungsbescheide beizulegen.

    (b) Evaluierungsphase: Anhand der zur Verfügung gestellten Informationen wird zeitnah evaluiert, ob die Anrechnung wie vorgeschlagen möglich ist oder ob noch weitere Unterlagen zur Entscheidungsfindung nötig sind (z.B. Beschreibungen, aus denen die Lernergebnisse (erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) und der Workload hervorgehen). Die Evaluierung kann bei komplizierten Fällen über mehrere Runden gehen.

    (c) Entscheidungsphase: Nach Abschluss der Evaluierung wird die*der Student*in aufgefordert per E-Mail einen ausgefüllten Antrag mit (i) der akzeptierten Liste der anrechenbaren Leistungen sowie (ii) das Deckblatt für den Antrag auf Anerkennung zu schicken. Die Dokumente sind online verfügbar (https://ssc-lebenswissenschaften.univie.ac.at/biologie/lehramt-biologie-umweltkunde/anerkennungen/).

  2. Antrag auf Anerkennung: Der vollständige Antrag, bestehend aus dem E-Mail mit der akzeptierten Liste, dem ausgefüllten Deckblatt und Sammelzeugnissen im Anhang, ist per E-Mail an die unten stehende Adresse zu schicken und wird dort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten bearbeitet. Die Mitarbeiter*innen sind um rasche Bearbeitung bemüht.


Bitte beachten Sie:

  • Anträge zur Anerkennung von Leistungen, die vor Beginn Ihres aktuellen Studiums erbracht wurden, müssen innerhalb der ersten beiden Semester eingebracht werden. Danach ist eine Anerkennung dieser Leistungen ausnahmslos nicht mehr möglich. Für Leistungen, die Sie parallel zu diesem Studium absolviert haben, gilt diese Frist allerdings nicht, die Anerkennung kann dann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
  • Lehrveranstaltungen können, solange ein Modul noch nicht abgeschlossen ist, von den Studierenden selbst zwischen jenen Modulen verschoben werden, in denen die Lehrveranstaltung gelistet ist; ist das Modul bereits abgeschlossen, kann dieses Verschieben nur durch das SSC durchgeführt werden. In beiden Fällen ist aber kein Antrag auf Anerkennung notwendig!

 

Mitbelegung
Das Studium ist prinzipiell an der Stammuniversität zu absolvieren. Falls es nicht möglich ist, an der Universität Wien eine bestimmte Kompetenz zu erwerben (z. B. weil eine Lehrveranstaltung mit solchen Inhalten nicht angeboten wird), kann diese über eine Mitbelegung an einer anderen österreichischen Universität abgelegt werden. Dafür wird eine Vorabgenehmigung durch die SPL benötigt. Um diese Vorabgenehmigung ist formlos per E-Mail anzusuchen. Diese Anfrage muss folgende Informationen beinhalten: 

  • Information zur mitzubelegenden Lehrveranstaltung (Universität, Titel, ECTS-Punkte, gegebenenfalls kurze Inhaltsangabe)
  • Angaben zum Modul, in dem die mitbelegten Lehrveranstaltungen angerechnet werden sollen

Die Erfordernisse für eine Mitbelegung sind von Universität zu Universität verschieden: bitte informieren Sie sich rechtzeitig an der jeweiligen Uni! Einige Universitäten wie die Universität für Bodenkultur (BOKU) oder die Technische Universität Wien verlangen mittlerweile ebenfalls eine Vorabbestätigung von der Stammuniversität, die von der SPL zu unterzeichnen ist.
Summer schools (inklusive solcher an ausländischen Universitäten und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen) werden wie Mitbelegungen behandelt. In der vorab zu erfolgenden Anfrage muss neben den beiden oben genannten Informationen zusätzlich ein Nachweis beigelegt werden, dass die Summer school vom Niveau der vermittelten Kompetenzen her dem Studium entspricht, in dem sie angerechnet werden soll.

Zusätzliche Informationen
Für bereits abgeschlossene Module kann keine Anrechnung vorgenommen werden.

 

Für Anerkennungsanfragen
im Lehramt UF Biologie und Umweltbildung (Bachelor und Master) wenden Sie sich bitte an Studienprogrammleitung unter lehramt_biologie_und_umweltbildung.lewi@univie.ac.at

Nachfolgend finden Sie das Antragsformular bzw. Ausfüllhilfen für die Antragsstellung:

Bitte lesen Sie sich vor der Antragsstellung alle Informationen durch und achten Sie auf die Verwendung der richtigen Antragsblätter entsprechend Ihres Studiums (Lehramt Bachelor- oder Masterstudium).