Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Sie können sich im Anmeldefenster über das Vorlesungsverzeichnis bzw. Ihrem u:account für Lehrveranstaltungen anmelden, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

  • Dabei unbedingt darauf achten, dass Sie bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen den Status "angemeldet" erreichen.
  • Stellen Sie bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (mit Platzbeschränkung) sicher, dass sie den Status "Zuteilung nach Anmeldefrist" erreichen, denn nur so können Sie am Zuteilungslauf teilnehmen!
    Dieser erfolgt bei richtiger Anmeldung nach dem Ende der Anmeldefrist.

Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist ausnahmslos nicht mehr möglich!

In der Biologie sind bei der Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen und Prüfungen mit beschränkter Platzanzahl Punkte zu vergeben.
Weitere Informationen zu dem Punkte-Anmeldesystem finden Sie in diesem Informationsblatt.

Anmeldung zu Prüfungen

Sie haben 4 Prüfungsantritte in jeder Lehrveranstaltung .

Für die ersten drei Antritte melden Sie sich über den Link im Vorlesungsverzeichnis bzw. Ihrem u:account an.
Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist ausnahmslos nicht mehr möglich!

Bei allfälligen Problemen während des Anmeldevorgangs kontaktieren Sie uns UNBEDINGT VOR Ablauf des Anmeldezeitraums. 

Für den 4. Antritt zu einer Prüfung müssen Sie uns spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin das kommissionelle Anmeldeformular (nur Seite 1 ausfüllen und unterschreiben) per Mail zusenden. Danach werden Sie von uns angemeldet.

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen melden Sie sich zum 4. Antritt innerhalb der Anmeldefrist (ohne Formular) per Mail an das SSC Lebenswissenschaften an.

Abmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Sollten Sie sich umentscheiden und nicht an bestimmten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen teilnehmen wollen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ende des Abmeldezeitraumes über Ihren u:account ab!

Im Krankheitsfall senden Sie uns von Ihrer offiziellen u:account Adresse per Mail ein eingescanntes ärztliches Attest an ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at (bitte die Studienrichtung und betreffende Prüfung bekanntgeben). Damit kann die Sperre für die nächste Prüfung aufgehoben werden.

 

Nicht ordnungsgemäße Abmeldung von Prüfungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich auf die "Satzung der Universität Wien hin", die die Konsequenzen (=Sperre) bei nicht zeitgerechter Abmeldung von Prüfungen vorsieht:

§6:

(4) Studierende haben sich innerhalb der festgelegten Fristen zu Prüfungen nach Abs. 1 an- bzw. abzumelden. Die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter gibt die Regelungen des Anmeldeverfahrens einschließlich der An- und Abmeldefristen bekannt und entscheidet nach Überprüfung der Erfüllung der curricularen Bedingungen über die Prüfungsteilnahme. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung besteht ein Anspruch auf die Durchführung der Prüfung innerhalb des Prüfungstermins.

(5) Studierende, die zu einer Prüfung nach Abs. 1 nicht erschienen sind und sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen können, werden nicht beurteilt. Sie sind von der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter für den nächsten Prüfungstermin von der Anmeldung zu derselben Prüfung zu sperren.

Das heißt, melden Sie sich von Prüfungen rechtzeitig ab, wenn Sie sich entschlossen haben, nicht anzutreten. Wenn dies nicht mehr über das Anmeldesystem möglich sein sollte, dann ggf. per Email mit ärztlicher Bestätigung oder Nachweis eines triftigen Grundes. Widrigenfalls werden Sie im Anmeldesystem automatisch für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.