Frequently Asked Questions

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen die Studienprogrammleitung selbstverständlich zur Verfügung (Sprechstunde jeweils Montag von 11 - 12 Uhr; Raum 2E 305).

  • Am 1. 10. 2015 treten der Bachelor- und Master-Studienplan Pharmazie in Kraft. Wie lange kann ich weiterhin im Diplomstudium studieren? Wird man irgendwann „zwangsumgestellt“?

Die derzeitigen Studierenden haben das Recht, bis 30. 11. 2021 ihr Diplomstudium abzuschließen. Wer bis dahin das Diplomstudium nicht abgeschlossen hat, wird ab 1.12. 2021 automatisch dem B.Sc./M.Sc.-Studienplan unterstellt.

  •  Zum Gebrauch der Äquivalenzliste

Die Äquivalenzliste gibt einen Überblick darüber, welche Lehrveranstaltungen des „alten“ Diplomstudiums (linke Spalte) äquivalent zu denen des „neuen“ B.Sc./M.Sc.-Studiums (rechte Spalte) sind.
Dies gilt einerseits für Anerkennungen, wenn Sie vom Diplomstudium in das B.Sc./M.Sc.-Studium wechseln wollen - wenn Sie andererseits im Diplomstudium weiterstudieren wollen und die entsprechende(n) LV des Diplomstudiums nicht mehr angeboten wird, dann müssen Sie gemäß Äquivalenzliste die alternative(n) LV des B.Sc./M.Sc.-Studiums absolvieren. (Detaillierte Liste)
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen die Lehrveranstaltungen zu Lehrveranstaltungspaketen zusammengefasst wurden (Querstriche beachten!), um als äquivalent zu gelten.

  • Was passiert, wenn ich bei einer kommissionellen Wiederholungsprüfung (4.Antritt) durchfalle? Kann ich dann auf B.Sc./M.Sc. wechseln und weiterstudieren?

In diesem Fall wird man vom Pharmazie-Studium an der Universität Wien ausgeschlossen; dieser Ausschluss umfasst jede Form des Pharmaziestudiums, d.h. ein nachträglicher Wechsel auf B.Sc./M.Sc. ist ebenso ausgeschlossen. Wenn Sie weiterhin Pharmazie studieren wollen, ist das in Österreich an den Universitäten Graz und Innsbruck möglich.

  • Ich habe bei einer Prüfung schon drei negative Antritte. Kann ich eine kommissionelle Wh-Prüfung vermeiden, indem ich einfach die Prüfung der äquivalenten Lehrveranstaltung ablege?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten (sie finden diese Information jeder einzelnen Lehrveranstaltung unter dem Punkt "Anmeldungen" bei den Prüfungsterminen bzw. Praktika):

1. Die betreffenden Lehrveranstaltungen sind inhaltlich ident; dann zählen auch die bisherigen Antritte (Die „Umgehung“ via B.Sc./M.Sc. ist daher nicht möglich).

2. Die betreffenden Lehrveranstaltungen sind inhaltlich nicht ident; dann zählen die bisherigen drei negativen Antritt nicht.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie unbedingt die Studienprogrammleitung.

  • Welche Lehrveranstaltungen werden ab dem 1. 10. 2015 angeboten? Wie lang kann ich noch Prüfungen aus dem Diplomstudium absolvieren?

Ab dem 1.10. 2015 werden in überwiegendem Maße die Lehrveranstaltungen des B.S./M.Sc.-Studienplans angeboten. Gemäß der Äquivalenzliste können aber diese zur Anerkennung von Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums herangezogen werden. Bis auf wenige Ausnahmen (s.u.), ist es aber weiterhin möglich, die Lehrveranstaltungsprüfungen des Diplomstudiums abzulegen.

  • Wann wird die Vorlesung "Mikrobiologie und Infektionslehre" das letzte Mal angeboten?

Prof. Studenik wird im WS 2015/16 diese Lehrveranstaltung noch einmal anbieten.

  • Welche Vorlesungen des Diplomstudiums werden noch länger angeboten?

„Mathematik f. Pharm.“ wird auch noch im WS 2015/16 und WS 2016/17 und „Pharm. Bioanalytik“ wird noch im WS 2015/16 angeboten. Die Vorlesung „Biophysikalische Chemie“ wird noch bis WS 2017/18 angeboten.

Die Hauptvorlesungen der Fächer „Pharm. Chemie I-III“, „Pharmakognosie-Biogene Arzneimittel I-II“, „Pharmakologie I-III“ und „Pharm. Technologie I-II“ werden bis einschließlich SS 2016 gelesen.

  • Ich habe nur die LV „Einführung i. d. pharm. Analytik“ geschafft; was wird angerechnet?

Im Falle eines Wechsels auf B.Sc./M.Sc wird „Grundlagen des chem. Rechnens“ angerechnet.

  • Was passiert, wenn ich die LV „Allg. u. anorg. pharm. Chemie“ dreimal nicht geschafft habe und ich keinen kommissionellen Antritt riskieren möchte?

Selbstverständlich haben Sie dann das Recht, die gemäß Äquivalenzliste angeführten alternativen Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Da diese sich inhaltlich unterscheiden, werden auch die bisherigen negativen Antritte nicht mitgezählt.

  • Ich habe die Steop-Pharmazie abgeschlossen; wie lange habe ich Zeit für die Prüfung „Allg. u. anorg. pharm. Chemie“?

Diese Prüfung wird nur bis Dez. 2015 angeboten. Danach müssen die äquiv. LV absolviert werden.

  • Ich habe bereits die „Trenn- und Analysenmethoden org. Arzneistoffe“ absolviert. Wie lange gibt es noch die Möglichkeit, die Vorlesung „Pharm. Bioanalytik“ zu besuchen bzw. die Prüfung abzulegen?

Die Vorlesung „Pharm. Bioanalytik“ wird im WS 2015/16 zum letzten Mal angeboten; die Prüfung wird so lange angeboten, als Bedarf besteht.

  • Wenn ich die Vorlesung „Morphologie, Anatomie und Systematik arzneistoffliefernder Organismen“ bis zu Beginn des Sommersemesters 2015 nicht schaffe, welche Voraussetzungen muss ich dann erfüllen, um an der neuen Lehrveranstaltung "VU Pharmazeutisches Imaging" teilzunehmen?

Es gibt für „Pharmazeutisches Imaging“ keine Voraussetzung; die Vorlesung „Einführung in pharm. Imaging“ ist keine Voraussetzung und sollte im Zuge der Absolvierung der Übungen absolviert werden.

  •  Gibt es auch Änderungen betr. Voraussetzungen bei anderen Praktika (außer bei den oben angeführten) für Diplomstudierende?

Nein, wie bisher.

  • Welche Voraussetzungen gelten für Diplomstudierende ab dem WS 2015 für das Praktikum „Arzneimittelanalytik und Wirkstoffentwicklung“?

Var. 1: "Pharm. Bioanayltik" und "Biophysikal. Chemie"
Var. 2: "Trenn- und Analysemethoden organischer Arzneistoffe inkl. bioanalytischer Methoden" und "Biophyskalische Chemie".
Im Falle einer erforderlichen Reihung werden beide Varianten als gleichwertig bewertet.

Beachten Sie: Die Vorlesung „Pharm. Bioanalytik“ wird im WS 2015/16 zum letzten Mal angeboten; die Prüfung so lange, als Bedarf besteht.Die Vorlesung „Biophysikalische Chemie“ wird noch bis WS 2017/18 angeboten.

  •  Wie sieht das künftig mit den (pharmako)botanischen Exkursionen aus?

Beide Exkursionen werden ab WS 2015/16 nicht mehr als Pflichtlehrveranstaltungen angeboten (Die Absolvierung der Fachprüfung „Pharmakognosie“ als Voraussetzung ist damit obsolet). Stattdessen können Sie Wahlfächer aus dem Bereich der Pharmakognosie wählen. Die möglichen Wahlfächer werden von der Studienprogrammleitung jeweils zu Beginn des Studienjahres veröffentlicht (siehe Homepage des SSC).

  • Mir fehlt „Biophysikalische Chemie“. Wie lange wird diese Vorlesung noch angeboten, ab wann kann man sich stattdessen Wahlfächer anerkennen lassen?

Die Vorlesung „Biophysikalische Chemie“ wird noch bis WS 2017/18 angeboten und danach, solange Bedarf besteht, geprüft. Erst wenn diese Vorlesung nicht mehr angeboten wird, können stattdessen Wahlfächer (die dann zu Beginn des Studienjahres veröffentlicht werden) abgelegt werden.

  • Warum sind im Bachelor-Curriculum die Lehrveranstaltung bzw. die Module Pharmazeutische Chemie aufgeführt, aber auf der Äquivalenzliste nicht mit der Fachprüfung Pharmazeutische Chemie äquivalent?

Die Fachprüfung „Pharm. Chemie“ des Diplomstudiums umfasst 12 SWS, das „Pharm. Chemie“ Modul des B.Sc. Studiums umfasst hingegen nur insges. 8 SWS und kann daher nicht als gleichwertig gelten.

  • Ich habe noch keine Fachprüfung im Diplomstudium abgelegt, ist es jetzt noch sinnvoll damit zu beginnen oder muss ich bis zur Einführung der neuen Module B15, M1, M2, M4, M5 sowie „Pharm. Biotechnologie“ und „Allgemeine Toxikologie“ warten?

Da die Hauptvorlesungen der Fächer „Pharm. Chemie“, „Pharmakognosie“, „Pharmakologie“ und „Pharm. Technologie“ bis einschließlich SS 2016 gelesen werden und bis Auslaufen des Diplomstudiums die entsprechenden Prüfungen abgelegt werden können, muss jede*r Studierende dies mit seinen individuellen Planungen abstimmen.

  • Wie sieht künftig die Reihung für Laborplätze aus, wenn sich Diplomstudierende und B.Sc./M.Sc.-Studierende bewerben?

Die Zuteilung wird aliquotiert (d.h. wenn sich 70 % Diplomstudierende und 30 % Bachelor-Studierende anmelden, muss sich diese Verteilung bei den Praktikumsteilnehmer*innen widerspiegeln). Die Reihung innerhalb der jeweiligen Gruppen erfolgt wie bisher nach qualitativen Kriterien.

  • Zählt ein Wechsel als Studienwechsel bei den Behörden?

Diesbezüglich kann die Studienprogrammleitung keine Auskunft erteilen. Das ist bei der betreffenden Behörde nachzufragen.