Die Studienprogrammleitung Molekulare Biologie (SPL 31)
Studienprogrammleiterin:
(SPL) Ass.-Prof. Dr. Barbara HAMILTON
Department für Biochemie
Zimmer 6.111, Dr.-Bohr-Gasse 9, 1030 Wien
E-Mail: barbara.hamilton@univie.ac.at
Sprechstunde : Donnerstag 14 - 16 Uhr
Vizestudienprogrammleiterin:
Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr. Angela WITTE
Department für Mikrobiologie und Immunbiologie
Zimmer 4.121, Dr.-Bohr-Gasse 9, 1030 Wien
E-Mail: angela.witte@univie.ac.at
Sprechstunde: Donnerstag 13 - 14 Uhr
Aufgaben und Bestellmodus der SPL
Aufgaben
Die Studienprogrammleiter*innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpartner*innen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in dem vom der Studienprogrammleitung betreuten Studium wird ein Beratungsorgan - eine Studienkonferenz - eingerichtet. Die Mitglieder*innen der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und den Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter*innen folgende Aufgaben:
- Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
- Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
- Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten, usw.
- Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
- bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
- Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich
Bestellmodus
Die Studienprogrammleiter*innen werden auf Vorschlag des Dekanats durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zur Studienprogrammleiterin_Zum Studienprogrammleiter können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben können die Studienprogrammleiter*innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden werden.