FAQ Umstieg

  •  Ich will vom Diplomstudium auf B.Sc./M.Sc. umsteigen. Wie funktioniert das? Wie lange dauert das? Was passiert dann mit meinen absolvierten Prüfungen?

Ein Wechsel vom Diplomstudium in das B.Sc./M.Sc.-Studium ist ab 01.10.2015 möglich und erfolgt auf Antrag im SSC und ist unkompliziert. Die bereits erbrachten Leistungen werden natürlich gemäß Äquivalenzliste angerechnet.

  • Ab wann bzw. nach welchem Studienfortschritt ist ein Wechsel vom Diplomstudium auf das B.Sc./M.Sc.-Curriculum sinnvoll?

Da die Rahmenbedingungen klar sind, muss diese Entscheidung jede(r) Studierende mit seinen individuellen Planungen abstimmen. Gegebenenfalls sollte eine Beratung mit der Studienprogrammleitung oder Studierendenvertretung erfolgen.

  • Was passiert, wenn ich bei einer kommissionellen Wiederholungsprüfung (4.Antritt) durchfalle? Kann ich dann auf B.Sc./M.Sc. wechseln und weiterstudieren?

In diesem Fall wird man vom Pharmazie-Studium an der Universität Wien ausgeschlossen; dieser Ausschluss umfasst jede Form des Pharmaziestudiums, d.h. ein nachträglicher Wechsel auf B.Sc./M.Sc. ist ebenso ausgeschlossen. Wenn Sie weiterhin Pharmazie studieren wollen, ist das in Österreich an den Universitäten Graz und Innsbruck möglich.

  • Zählt ein Wechsel als Studienwechsel bei den Behörden?

Diesbezüglich kann die Studienprogrammleitung keine Auskunft erteilen. Das ist bei der betreffenden Behörde nachzufragen.

 

Bachelorarbeit

  • Welche Veranstaltungen für die Bachelorarbeit in B20 "pharmazeutische Wissenschaften" angerechnet werden.

Für das Bachelorarbeitsmodul B20 können generell alle pharmazeutischen Veranstaltungen verwendet werden. Sie können dazu Veranstaltungen verwenden, die im Bachelor und Master keine Pflichtveranstaltung ist.

z.b. Erste Hilfe, Geschichte der Pharmazie, Grundlagen der pharm. Technologie, Grundpraktikum aus pharmazeutischer Technologie, Biophysikalische pharmazeutische Chemie, Pharma Lecture Series, SE Pharmazeutisch technologisches Seminar und Pharm.-Techn. Proseminar mit Exkursionen, speziellen Methoden 1-4, ...

 

Alle Veranstaltungen des Bachelorstudiums abgeschlossen

  • Ich habe bereits alle Veranstaltungen aus dem Bachelor abgeschlossen. Kann ich mich gleich zum Master anmelden?

Nein, Sie müssen zuerst vom Diplomstudium auf das Bachelorstudium umsteigen. Danach werden die Anrechnungen ins Bachelor eintragen und wenn Sie alle Veranstaltungen absolviert haben, beenden wir das Studium. Sie bekommen danach eine Mail von uns und können sich darauf tagesaktuell zum Masterstudium Pharmazie zulassen.

 

Fachprüfungen

  • Ich habe z.b. nur eine von den drei Fachprüfungspaketen absolviert. Wird mir ein Teil angerechnet?

Die M-Prüfungen (M1, M2, M4, M5) müssen immer absolviert werden. Wenn Sie z.b. die Fachprüfung "pharm. Chemie" absolviert haben, kann die "VO pharm. Chemie 1 + 2 (BA 28 + BA 29)" aus dem Bachelor angerechnet werden. Bei der Fachprüfung "Pharmakologie" kann die "VU Toxikologie (BA 19)" und bei der Fachprüfung "Pharmakogosie" die "VO Pharmazeutische Biotechnologie (BA18) angerechnet werden.

 

Master Modul M7

  • Kann die "VO Grundlagen der pharmazeutischen Technologie" aus dem 1. Abschnitt für das Modul M7 im Master angerechnet werden?

Nein, folgende Veranstaltungen können NICHT für M7 angerechnet werden, da es sich um Veranstaltungen auf Bachelorniveau handeln, die nur für die Bachelorarbeit verwendet werden können.

  • "VO Grundlagen der pharmazeutischen Technologie",
  • "PR Grundpraktikum aus pharmazeutischer Technologie,
  • "SE Pharmazeutisch technologisches Seminar" und
  • "UE Pharm.-Techn. Proseminar mit Exkursionen"

 

Master Modul M14

  • Welche Veranstaltungen können hier angerechnet werden?

Fur das Mastermodul M14 können alle pharmazeutischen Veranstaltungen verwendet werden, die im Vorlesungsverzeichnis im "Modul 14" angeboten werden bzw. wenn sich der Titel der Veranstaltung nicht geändert hat.

Zum Beispiel: Veranstaltung von Prof. Wawrosch
Titel im Diplomstdium: VO Einführung in die pflanzliche Zell- und Gewebekultur
Titel im M14: VO Einführung in die pflanzliche Zell- und Gewebekultur - M14


Unter anderem können folgende Veranstaltungen nicht für M14 verwendet werden:

  • Veranstaltungen aus dem 1. Abschnitt,
  • "SE Pharma Lecture Series",
  • "VO Spezielle Methoden der Pharmazeutischen Chemie 1 - 4",
  • "SE Pharmazeutisch technologisches Seminar" oder "UE Pharm.-Techn. Proseminar mit Exkursionen".

Sie können diese Veranstaltungen für B20.

 

Diplomarbeit - Masterarbeit

Generell ist die Diplomarbeit mit der Masterarbeit gleichwertig!

  • Ich habe mein Diplomarbeitsthema bereits angemeldet. Muss ich es auch als Masterarbeit anmelden?

Wenn Sie ihre Diplomarbeit bei uns angemeldet haben, schicken Sie uns bitte eine Mail, wenn Sie zum Masterstudium Pharmazie zugelassen sind. Wir verschieben die Themenanmeldung dann vom Diplomstudium auf das Masterstudium.

  • Ich habe mit dem Schreiben der Diplomarbeit begonnen, aber sie ist noch nicht fertig. Was kann ich in diesem Fall tun?

Sie können die begonnenen Diplomarbeit nach dem Umstieg als Masterarbeit abgeben.

  • Ich habe meine Diplomarbeits bereits eingereicht und sie steht am Sammelzeugnis oben. Muss ich trotzdem eine Masterarbeit schreiben?

Nein, wenn die Diplomarbeit als Prüfungsleistung am Sammelzeugnis steht, kann die Masterarbeit und das Modul M13 angerechnet werden.