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Abholung von Zeugnissen etc. durch eine andere Person - Was muss ich dabei beachten?
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Zeugnisse können auch durch eine andere Person abgeholt werden, wenn Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilt haben. Bei der Abholung muss dann diese Vollmacht, eine Kopie Ihres Lichtbildausweises und ein Lichtbildausweis der abholenden Person vorgelegt werden. Ein Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades kann außerdem nur dann von einer anderen Person abgeholt werden, wenn die/der Studierende vorher persönlich im StudienServiceCenter Gelöbnis und Rechtsmittelverzicht unterzeichnet hat.
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Wie erfolgt der Abschluss eines Studienabschnittes?
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Sobald alle im Studienplan/Curriculum erwähnten Prüfungsleistungen positiv erbracht wurden, werden die Teilnote der einzelnen Fächergruppen und die Gesamtnote errechnet und es wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt ( Diplomprüfungszeugnis, Bachelorzeugnis, Masterzeugnis). Dies erfolgt nicht automatisch, sondern Sie müssen Ihren Prüfungspass ins StudienServiceCenter bringen. Näheres über die Vorgangsweise dazu : siehe Fragen zum Prüfungspass.
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Was ist eine Anerkennung?
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Was ist eine Anerkennung?
Bei einer Anerkennung werden auf Antrag der/des Studierenden Prüfungen aus dem Studienplan (Curriculum) durch Prüfungsleistugen ersetzt, die außerhalb des derzeitigen Studiums erbracht wurden(Rechtsgrundlage: §78 UG2002). Entscheidend dabei ist einerseits, dass die Leistungen an einer anerkannten Institution erbracht wurden und andererseits, dass sie den im Studienplan (Curriculum) geforderten Leistungen gleichwertig sind. Dabei sind Umfang, Inhalt und Typ der Lehrveranstaltung in Betracht zu ziehen. Ist das erfüllt, dann ist eine Anerkennung möglich. Die Anerkennungen werden im StudienServiceCenter beantragt. Es sind die Originalzeugnisse und ein aktuelles Studienbuchblatt beizulegen.
Für detaillierte, inhaltliche Fragen zur Anerkennung sind folgende Personen zuständig:
Biologie: Prof. Punz
Biologie Lehramt: Prof. Hödl
Ernährungswissenschaften: Prof. Wagner
Genetik/Mikrobiologie: Prof. Witte
Molekulare Biologie: Prof. Hamilton
Pharmazie: Prof. Viernstein (Erstkontakt unbedingt über: Elisabeth Lettinger, SSC Lebenswissenschaften)
Sobald eine Anerkennung bewilligt ist, werden Sie per Email verständigt und können dann den Bescheid bei uns abholen. In den Prüfungspässen sind die Noten und das Datum laut Anerkennungsbescheid einzutragen. Der Bescheid muss dann auch bei der Abgabe des Prüfungspasses beigelegt werden. -
Wie erfolgt der Abschluss des Studiums
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Nach dem positiven Bestehen aller erforderlichen Prüfungen/Module lt. Studienplan bzw. Curriculum, der positiven Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit ( für Diplom-, Master- und Doktoratsstudien) und dem Bestehen der kommissionellen Abschlussprüfung bzw. Defensio (für Diplom-, Master- und Doktoratsstudien) kann Ihnen der entsprechende akademische Grad verliehen werden. Ca. 3 Wochen nach Eintreffen des Prüfungsprotokolles im StudienServiceCenter können Sie das Abschlusszeugnis und den Bescheid abholen. Sie müssen sich zuerst einen Entlastungsstempel von der Universitätsbibliothek holen und diesen dann mit Ihrem Lichtbildausweis bei der Abholung vorweisen. Sofern Sie eine Abholung durch eine andere Person veranlassen, müssen Sie unbedingt vorher im StudienServiceCenter persönlich Gelöbnis und Rechtsmittelverzicht unterzeichnen. Siehe auch den Punkt: Abholung von Zeugnissen etc. durch eine andere Person.
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Wie erfolgt die Anmeldung zur akademischen Abschlussfeier?
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Bei der Abholung des Verleihungsbescheides im StudienServiceCenter Lebenswissenschaften sollten Sie bekanntgeben, ob Sie an der akademischen Feier (Bachelorfeier, Sponsion, Promotion) teilnehmen wollen.Akademische Feiern finden je nach Bedarf circa einmal im Monat statt. Sie erhalten etwa einen Monat vor dem Termin eine schriftliche Verständigung mit weiterführenden Informationen ( und einen Erlagschein für die Gebühr von 80? )
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Wen kann ich als Betreuer/in für meine Diplom-/Master u. Magisterarbeit wählen?
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Grundsätzlich sind Universitätsprofessorinnen und -professoren bzw. habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (der Universität Wien) als Betreuer/in zu wählen. Die Ausnahmen sind im §15 (3) Studienrecht der Satzung der Universität Wien wie folgt geregelt:
3) Die oder der Studienpräses kann bei Bedarf auf Vorschlag der oder des Studierenden oder von Amts wegen und nach Anhörung der internen habilitierten Fachvertreterinnen und Fachvertreter1. andere geeignete Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Doktorat, oder
2. in besonders begründeten Fällen geeignete externe Fachvertreterinnen und Fachvertreter, insbesondere wenn kein geeignetes internes Universitätspersonal zur Verfügung steht oder wenn die externen Fachvertreterinnen und Fachvertreter oder deren unmittelbare Forschungseinheiten in einem Naheverhältnis zur Universität Wien stehen,
zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Masterarbeit heranziehen.
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Wie und wo erhalte ich meinen Prüfungspass
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Sie müssen Ihren Prüfungspass im StudienServiceCenter Lebenswissenschaften abholen. Für jeden Abschnitt des Studiums gibt es einen eigenen Prüfungspass. Prinzipiell können Sie den Prüfungspass für einen höheren Abschnitt nur dann erhalten, wenn Sie den vorhergehenden Studienabschnitt bereits abgeschlossen haben. Zur Abholung ist ein Lichtbildausweis(Studentenausweis) und bzw. das Studienbuchblatt erforderlich.
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Was passiert mit meinem Prüfungspass, wozu dient er?
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In diesen tragen Sie das Datum und die Noten (lt. Sammelzeugnis bzw. Anerkennungsbescheid) der einzelnen Prüfungsleistungen ein.Danach geben Sie diesen im StudienServiceCenter ab. Nach erfolgter Berechnung der Teil- und Gesamtnote und Genehmigung durch die Studienprogrammleitung (wird durch das StudienServiceCenter eingeholt )können Sie in ca. 14 Tagen bei uns Ihr Diplomprüfungszeugnis abholen.
Generell verbleiben die abgeschlossenen Prüfungspässe im StudienServiceCenter.
Studierende der Biologie im 2. Abschnitt sowie Studierende von Masterstudien müssen die Prüfungspässe vor der Einreichung im StudienServiceCenter beim zuständigen Studienbereichsverantwortlichen abschließen lassen (siehe: Lehrveranstaltungen und Prüfungen: Vorbereitung und Abschluss der Prüfungspässe). Doktoratsstudierende mit Ausnahme der Biologie müssen vor der Einreichung den ausgefüllten Prüfungspass von der zuständigen Studienprogrammleitung genehmigen lassen.Doktoratsstudierende der Biologie reichen zuerst den ausgefüllten Prüfungspass mit Zeugnissen am StudienServiceCenter Lebenswissenschaften ein. -
Wie erhalte ich mein Sammelzeugnis?
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das Sammelzeugnis (Studienerfolgsnachweis) wird periodisch (1 x pro Semester) vom ZID per Post an Sie versandt. Sie können es sich aber auch an den Selbstbedienungsterminals ( im UZA II; Universitätscampus und Hauptgebäude der Universität Wien) jederzeit selbst ausdrucken oder zu den Parteienverkehrszeiten im StudienServiceCenter Lebenswissenschaften gegen Vorlage eines Lichtbildausweises abholen.
Universität Wien
UZA II, Althanstraße 14
Zimmer 2C 323
1090 Wien
T: +43-1-4277-501 01
F: +43-1-4277-9 501



