Achtung

Bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Verwendung Ihres u:accounts (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at).
Aus Gründen des Datenschutzes sind wir gehalten, studentische Anfragen zur Anrechnung, Studienorganisation oder Studienadministration nur mehr an Ihre u:account-Mailadresse zu beantworten. Nur so können wir uns versichern, dass Informationen, die wir geben und die oftmals sehr personenbezogenen Charakter haben, wirklich nur an Berechtigte gelangen. Diese Regelung dient dem Schutz Ihrer eigenen Privatsphäre und der Wahrung Ihrer Datenschutzrechte.

Due to data protection regulations, we will respond to students requests (recognitions, organisation, administration) only, if the u:account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) is used.

Anerkennungen Bachelor Biologie

Bitte senden Sie eine E-Mail mit

  • Ihrem aktuellen Studienblatt der Universität Wien sowie
  • Zeugnissen der anzurechnenden Lehrveranstaltungen und ggf. auch Ausdrucke über deren Lehrinhalte (falls nicht an der Universität Wien absolviert).

 

Wohin Sie sich wenden müssen:

Für Anerkennungen im Bachelorstudium Biologie in der

  • in den Modulen des ersten Studienjahres (Basismodule, Vermittlung von allgemeinen Grundlagen)
  • in den Schwerpunkten Anthropologie, Botanik, Ökologie, Paläobiologie und Zoologie
  • im Modul "Wissenschaftliche Zusatzqualifikationen"

wenden Sie sich bitte an Vize-SPL Assoz. Prof. Mag. Dr. Gerald M. Schneeweiß
E-Mail: gerald.schneeweiss@univie.ac.at

 

Für Anerkennungen im Bachelorstudium Biologie

  • in den Schwerpunkten Molekulare Biologie sowie Mikrobiologie und Genetik

wenden Sie sich bitte an Vize SPL Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr. Angela Witte 

 

 

Das Anerkennungsverfahren besteht aus zwei Schritten:

(1) verpflichtende Beratung: diese findet per E-Mail statt; bei Bedarf und nach Übereinkunft können Teile davon auch via Zoom stattfinden. Diese Beratung umfasst drei Phasen:

(a) Anfragephase: Die*der Student*in stellt per E-Mail (an die*den zuständige*n Vize-SPL) eine formlose Anfrage im Hinblick auf Anrechenbarkeit von Leistungen; diese Anfrage umfasst (i) eine formlose Liste der als anrechenbar eingestuften Leistungen und die dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen und entsprechenden Module (für diese Einstufung sind zwingend die Qualifikationsprofile und Modulbeschreibungen jenes Curriculums heranzuziehen, für welches die Anrechnung geplant ist, um abschätzen zu können, ob eine Leistung fachlich passt); (ii) als Mail-Anhänge sind das aktuelle Studienbuchblatt, ein Sammelzeugnis und etwaige Zulassungsbescheide beizulegen.

(b) Evaluierungsphase: Anhand der zur Verfügung gestellten Informationen wird zeitnah evaluiert, ob die Anrechnung wie vorgeschlagen möglich ist oder ob noch weitere Unterlagen zur Entscheidungsfindung nötig sind (z.B. Beschreibungen, aus denen die Lernergebnisse (erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) und der Workload hervorgehen). Die Evaluierung kann bei komplizierten Fällen über mehrere Runden gehen.

(c) Entscheidungsphase: Nach Abschluss der Evaluierung bekommt die*der Student*in per E-Mail (i) eine akzeptierte Liste der anrechenbaren Leistungen sowie (ii) das Deckblatt für den Antrag auf Anerkennung.

(2) Antrag auf Anerkennung: Der vollständige Antrag, bestehend aus (1) dem E-Mail mit der akzeptierten Liste, (2) dem ausgefüllten Deckblatt und (3) Sammelzeugnissen im Anhang, ist per E-Mail an das SSC Lebenswissenschaften (ssc.lebenswissenschaften@univie.ac.at) zu schicken (bitte im Betreff angeben „Anerkennung Name Matrikelnummer“) und wird dort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten bearbeitet. Die Mitarbeiter*innen des SSC Lebenswissenschaften sind um rasche Bearbeitung bemüht.

Bitte beachten Sie:

·         Anträge zur Anerkennung von Leistungen, die vor Beginn Ihres aktuellen Studiums erbracht wurden, müssen innerhalb der ersten beiden Semester eingebracht werden. Danach ist eine Anerkennung dieser Leistungen ausnahmslos nicht mehr möglich. Für Leistungen, die Sie parallel zu diesem Studium absolviert haben, gilt diese Frist allerdings nicht, die Anerkennung kann dann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

·         Es wird dringend empfohlen, jene Anerkennungen, die die Module der einzelnen Schwerpunkte (Anthropologie, Botanik, Mikrobiologie und Genetik, Molekulare Biologie, Ökologie, Paläobiologie und Zoologie) betreffen, erst dann (innerhalb der Zwei-Semester-Frist) zu beantragen, wenn Sie sich hinsichtlich der Wahl des Schwerpunktes sicher sind.

·         Lehrveranstaltungen können, solange ein Modul noch nicht abgeschlossen ist, von den Studierenden selbst zwischen jenen Modulen verschoben werden, in denen die Lehrveranstaltung gelistet ist; ist das Modul bereits abgeschlossen, kann dieses Verschieben nur durch das SSC durchgeführt werden. In beiden Fällen ist aber kein Antrag auf Anerkennung notwendig!

Aktuelle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen

  • Für bereits abgeschlossene Module kann keine Anrechnung vorgenommen werden.
  • Auf Grund der mangelnden Gleichwertigkeit kann die Vorlesung Chemie für TPH der TU Wien nicht für die VO "Allgemeine und organische Chemie für BiologInnen" anerkannt werden!

Äquivalenzrichtlinie

Anerkennungsmöglichkeiten für Absolvent*innen der HBLVA Chemie (Rosensteingasse, Wien):

Absolvent*innen der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie (Rosensteingasse,Wien) werden für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Wien folgende LVs anerkannt:

  • BIO 3 Allgemeine und Organische Chemie für BiologÍnnen (5 ECTS)
  • BIO 10 Chemie 2 (6 ECTS, Chemische Übungen und Chemisches Rechnen)

Anerkennungsmöglichkeiten für Absolvent*innen der HLUW Yspertal:

Absolvent*innen der Höheren Lehranstalt für Umwelt und Wirtschaft (Yspertal) werden für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Wien folgende LVs anerkannt:

  • BMB 5 Analytische Chemie I - III

Anerkennungsmöglichkeiten für Absolvent*innen der HBLA Ursprung:

Absolvent*innen der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft, Ursprung (Elixhausen/Salzburg) werden für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Wien folgende LVs anerkannt:

  • BIO 10 Chemie 2 (6 ECTS, Chemische Übungen und Chemisches Rechnen)

Anerkennungsmöglichkeiten für Absolvent*innen der HBLFA Wieselburg:

Absolvent*innen der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg (Zweig Lebensmittel- und Biotechnologie!) werden für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Wien folgende LVs anerkannt:

  • BIO 3 Allgemeine und Organische Chemie für BiologÍnnen (5 ECTS)
  • BIO 10 Chemie 2 (6 ECTS, Chemische Übungen und Chemisches Rechnen)

Mitbelegung

Das Studium ist prinzipiell an der Stammuniversität zu absolvieren. Falls es nicht möglich ist, an der Universität Wien eine bestimmte Kompetenz zu erwerben (z. B. weil eine Lehrveranstaltung mit solchen Inhalten nicht angeboten wird), kann diese über eine Mitbelegung an einer anderen österreichischen Universität abgelegt werden. Dafür wird eine Vorabgenehmigung durch die SPL benötigt. Um diese Vorabgenehmigung ist formlos per E-Mail anzusuchen. Diese Anfrage muss folgende Informationen beinhalten:

  • Information zur mitzubelegenden Lehrveranstaltung (Universität, Titel, ECTS-Punkte, gegebenenfalls kurze Inhaltsangabe)
  • Angaben zum Modul, in dem die mitbelegten Lehrveranstaltungen angerechnet werden soll

Die Erfordernisse für eine Mitbelegung sind von Universität zu Universität verschieden: bitte informieren Sie sich rechtzeitig an der jeweiligen Uni! Einige Universitäten wie die Universität für Bodenkultur (BOKU) oder die Technische Universität Wien verlangen mittlerweile ebenfalls eine Vorabbestätigung von der Stammuniversität, die von der SPL zu unterzeichnen ist.

Summer schools (inklusive solcher an ausländischen Universitäten und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen) werden wie Mitbelegungen behandelt. In der vorab zu erfolgenden Anfrage muss neben den beiden oben genannten Informationen zusätzlich ein Nachweis beigelegt werden, dass die Summer school vom Niveau der vermittelten Kompetenzen her dem Studium entspricht, in dem sie angerechnet werden soll.